Marktanalyse zeigt, dass die Deutschen Bürger ihren Zahlungsverpflichtungen bei Krediten trotz Corona pünktlich nachkommen.

Minikredit und PayDay Loans – alles das Gleiche! Oder?

20.09.2021

Minikredit und PayDay Loans – alles das Gleiche! Oder?

Der Minikredit – neben den Kreditangeboten ohne Schufa - zweifelsohne eins der, gerade von Verbraucherschützern am häufigsten kritisierten Kreditangebote im deutschen Markt.
Marktanalyse zeigt, dass die Deutschen Bürger ihren Zahlungsverpflichtungen bei Krediten trotz Corona pünktlich nachkommen.
Wer den Begriff Minikredit einmal in die Suchmaschine eingibt, wird neben den zahlreichen Angeboten für diese Spezialkredite auch recht schnell zahlreiche Informationen von mehr oder weniger sachkundigen Experten finden, die den, auf den deutschen Markt angebotenen Minikredit mit jenen Angeboten gleichsetzen, die vor allem in Großbritannien unter der Bezeichnung „PayDay Loans“ bekannt und vor allem „verrufen“ sind. Nur, dass diese dortigen PayDay Loans mit den hiesigen Minikrediten nicht allzu viel gemein haben. Doch wo liegen die Unterschiede genau?

PayDay Loans stehen oftmals für Zinswucher

Einer der wesentlichsten Unterschiede zwischen einem PayDay Loan, der neben dem angelsächsischen Raum auch zunehmend in Ost-Europa Verwendung findet, und den in Deutschland aktiven Angeboten für Minikredite liegt beim Thema Zinsen. Wer sich beispielsweise einmal als Tourist in London aufgehalten hat, dem dürften die sogenannten „Speedy Cash“ oder auch „Fast Cash“ Läden mit ihrer, teilweise extremen Leuchtreklame aufgefallen sein.

Und wer sich einmal die 2 Minuten Zeit genommen hat sich aus purer Neugier etwas näher mit dem Kredit-Angebot zu beschäftigen, dem dürfte die unverhohlene Info aufgefallen sein, dass dort Zinssätze kommuniziert werden, die nicht selten bei über 1.000 % (das ist KEIN Witz!) liegen. Der erste Gedanke dürfte wohl jene des Kreditwuchers gewesen sein. Richtig? Und genau an dem Punkt liegt der wesentlichste Unterschied zu den deutschen Angeboten für Minikredite, denn diese Zinssätze sind in Deutschland nicht denkbar geschweige denn „umsetzbar“.

Zinswucher ist in Deutschland per Gesetz untersagt

Der Grund hierfür liegt in der deutschen Gesetzgebung – und zwar in Form des sogenannten „Gesetzes gegen Kreditwucher“. Die Gesetzgebung betrachtet Wucher-Geschäfte unter dem Aspekt der Sittenwidrigkeit als unwirksam. Denn gemäß § 138 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ein Rechtsgeschäft unwirksam, wenn es gegen die guten Sitten verstößt.

Wann dies im besonderen Maße gilt, regelt § 138 Absatz 2 BGB:

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Heisst im Klartext: Wer die finanzielle Notlage einer Person durch die Gewährung eines Kredits durch überhöhte Zinsforderungen zu seinem eigenen finanziellen Vorteil nutzt, macht sich strafbar. Und so gelten in Deutschland bestimmte Regeln, was das Thema Zinsen bei Krediten unter dem Aspekt des Zinswuchers regelt. Zinswucher liegt vor, wenn >>

  • Der geforderte Zinssatz für den Kredit mehr als doppelt so hoch als auf dem Markt üblich ist
  • Die Differenz zwischen dem erhobenen Zins und dem marktüblichen mehr als 12 Prozent beträgt
  • Der geforderte Zinssatz bei über 40 Prozent effektiv per anno bewegt

Diese Werte aufgreifend und mit den Zinssätzen für Kredite im Allgemeinen in Deutschland verglichen, macht deutlich, dass die sogenannten PayDay Loans wie sie in Großbritannien und anderen Ländern außerhalb Deutschlands angeboten werden, mit den hiesigen Minikredit Angeboten gemein haben. Abgesehen von einer limitierten Laufzeit sowie geringen Kreditsummen an sich.

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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)