Wer diesen nicht liefern kann, dem bleibt der Zugang zum benötigten Kredit in der Regel verwehrt. Und das aus durchaus gutem Grund, denn der Einkommensnachweis in Kombination mit der Vorlage eines ungekündigten Arbeitsvertrages gilt für die Bank als Sicherheit dafür, dass die monatlichen Raten zur Tilgung des Kredits auch wirklich geleistet werden können.
Gerade in Anbetracht dessen, dass Kredite oftmals mit einer Laufzeit länger 12 Monate vergeben werden, also eine durchaus nachvollziehbare Anforderung der Banken. Doch was bei den Minikrediten, deren Laufzeiten zum einen deutlich kürzer sind, zumeist maximal 60 Tage als auch die Kreditsummen sich deutlich unterhalb jener klassischer Ratenkredit bewegen? Welche Rolle spielt bei diesen Kreditangeboten der Nachweis eines Einkommens beziehungsweise Gehalts?
Minikreditanbieter definieren die Voraussetzungen der Kreditvergabe anders
Klargestellt werden muss, das sich auch auf die Vergaben von Minikredite spezialisierte Finanzinstitute vor dem Ausfall gewährter Kredite generell schützen müssen. Insofern gelten auch bei den Minikreditanbietern bestimmte Voraussetzungen, die seitens des Kreditnehmers zu erfüllen sind. Dazu gehört auch der Nachweis eines regelmäßigen Geldeingangs auf dem Girokonto.
Aber und genau das ist der wesentliche Unterschied zur traditionellen Bank bei der Vergabe eines Kredits mit längerer Laufzeit und höheren Kreditsummen:
- Minikredite haben eine kürzere Laufzeit
- Minikredite werden in Form von maximal 2 Raten getilgt
- Die gewährten Kreditsummen betragen oft nur wenige hundert Euro
Woraus sich ableiten lässt, dass sich das Kreditrisiko für die Anbieter solcher Minikredite das Ausfallrisiko etwas anders darstellt.
Was heisst das in der Praxis? Nehmen wir hierzu als Beispiel den Minikredit-Anbieter Cashper. Dieser Anbieter verlangt beispielsweise nicht zwingend die Vorlage eines Gehalts-, beziehungsweise Einkommensnachweis in Form einer monatlichen Gehaltsabrechnung (oder gar der letzten 3 monatlich aufeinander folgenden Abrechnungen bei herkömmlichen Banken), sondern lediglich den Nachweis darüber, das auf dem eigenen Girokonto monatlich ein Zahlungseingang von mindestens 700 € nachgewiesen werden kann. Ob es sich hierbei um ALG1, Bafög oder Einkommen aus einer Nebentätigkeit handelt, ist hierbei nicht von Bedeutung. Wichtig ist die Höhe von eben mindestens 700 €.
Fazit? Minikredit ohne Einkommensnachweis ist möglich
Woraus sich also schließen lässt, dass selbst jener Personenkreis, der momentan keine feste Anstellung hat (ALG 1 Bezug) sowie Teilzeit-Arbeitskräfte, geringfügig Beschäftige, Studenten etc. also durchaus gute Chancen haben, einen Minikredit zu bekommen.
Solange eben, wie am Beispiel Cashper dargestellt, den geforderten monatlichen Mindest-Geldeingang durch entsprechende Konto-Auszüge nachweisen können. Ein Minikredit ohne Einkommensnachweis ist nicht nur möglich, sondern eine gute Gelegenheit für Angehörige sogenannter “Risikogruppen” ohne regelmäßiges Einkommen, etwa Selbstständige oder Studenten. Mit einem Minikredit, für den nicht zwingend Gehaltsnachweise aus festen, ungekündigten Arbeitsverhältnissen erbracht werden müssen, haben auch die vorgenannten Personengruppen, eine gute Möglichkeit, kurzfristige finanzielle Engpässe überbrücken zu können.
Zurück zur Blog-Übersicht