Tipp 1: Kreditvermittlern nicht blind vertrauen
Keine Frage: Kreditvermittler können aufgrund von guten Kontakten zu verschiedenen Banken bei der Beschaffung eines Kredites eine Lösung für die eigene finanzielle Notlage sein. Dennoch sollte man bei der Auswahl eines Kreditvermittlers ein kritisches und kontrollierendes Auge behalten. Denn selbst dann, wenn Vermittler vermeintlich Mitglied in Verbänden zu sein scheinen und ihre Webseite einen vertrauenswürdigen Eindruck vermitteln, so sollte dies nicht als Anhaltspunkt für ein blindes Vertrauen gewertet werden. Hinzu kommt, dass auch ein Kreditvermittler, der sich mit der Zulassung nach § 34c Gewerbeordnung rühmt, nicht zwangsläufig ein seriöses Geschäftsmodell verfolgt. Diese behördliche Zulassung ist im Wesentlichen eine Formsache. Sie sagt de facto mal rein gar nichts hinsichtlich der Kreditangebote des Vermittlers an sich aus.
Tipp 2: Nehmen Sie keine Unterlagen per Nachnahme an
Verbreitet ist auch die Praxis, vermeintliche Vertragsunterlagen per Nachnahme zu versenden. So wird die Vermittlergebühr sofort kassiert. Allerdings trägt der Postbote dabei häufig nur einen Stapel wertloses Papier ins Haus, zum Beispiel Antragsunterlagen für eine angeblich genehmigte Finanzsanierung, die überhaupt nicht gewünscht war und zu keiner Kreditauszahlung führt. Das Geld ist dann weg, ohne dass ein Kreditvertrag unter Dach und Fach ist.
Tipp 3: Machen Sie keine Vorauszahlungen
Grundsätzlich sollten Sie Offerten meiden, bei denen Sie etwas zahlen sollen, bevor Sie ein Darlehen bekommen. Kreditvermittler:innen haben nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Darlehen aufgrund ihrer Bemühungen tatsächlich genehmigt und ausgezahlt wurde. Diese Vergütung muss in einem schriftlichen Vertrag ausdrücklich vereinbart sein und zusätzlich auch im Kreditvertrag ausgewiesen werden.
Unseriöse Darlehensvermittler:innen versuchen diese gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, indem sie angebliche Auslagen verlangen. Diese sind zwar im Prinzip in engen Grenzen zulässig, müssen aber nur gezahlt werden, wenn sie vorab schriftlich vereinbart wurden, nachweisbar bei der Darlehensvermittlung entstanden sind und tatsächlich notwendig waren. In der Praxis werden jedoch regelmäßig unzulässige Beträge - wie etwa pauschale Summen - gefordert. Aber auch manch konkrete Einzelposition ist nicht erlaubt, wie z.B. die Arbeitsstunden oder Reisekosten eines Außendienstmitarbeiters, der Sie zu Hause aufsucht - genauso wie teure Hotlines oder Eilbearbeitungsgebühren.
Wer dennoch vorab etwas zahlt, erhöht die Chancen auf Auszahlung eines Kredits nicht!
Zurück zur Blog-Übersicht