Marktanalyse zeigt, dass die Deutschen Bürger ihren Zahlungsverpflichtungen bei Krediten trotz Corona pünktlich nachkommen.

So vermeidet man Kreditfallen – Teil 2

16.06.2022

So vermeidet man Kreditfallen – Teil 2

Im ersten Teil zum Artikel Thema des Kreditbetrugs haben wir dargestellt, auf welche Merkmale man bei den Webseiten von Kreditanbietern konzentrieren sollte, um der Gefahr eines Kreditbetruges zu entgehen.
Marktanalyse zeigt, dass die Deutschen Bürger ihren Zahlungsverpflichtungen bei Krediten trotz Corona pünktlich nachkommen.

Wer diese Tipps beherzigt, hat damit schon einmal den Schritt in die richtige Richtung gemacht. Doch damit allein ist es nicht getan, denn die Anbieter unseriöser Kreditangebote sind sich dieser Tipps zumeist ebenso bewusst und vermeiden es bestmöglich bereits auf den ersten, genaueren Blick eines Kreditsuchenden als unseriöse Anbieter entlarvt zu werden.

Und so ist es wichtig, auch die folgenden Tipps und Tricks zu beherzigen, um es so den Kreditbetrügern so schwer wie möglich zu machen, ihre Ziele zu erreichen. Sie dienen letztendlich auch dem Schutz des Kreditsuchenden selbst, denn wer in die folgenden Fallen tappt, erleidet bereits einen nicht reversiblen, finanziellen Schaden – zur Freude jener, die dem Kreditnehmer diese Fallen gestellt haben.

Tipp 1: Kreditvermittlern nicht blind vertrauen

Keine Frage: Kreditvermittler können aufgrund von guten Kontakten zu verschiedenen Banken bei der Beschaffung eines Kredites eine Lösung für die eigene finanzielle Notlage sein. Dennoch sollte man bei der Auswahl eines Kreditvermittlers ein kritisches und kontrollierendes Auge behalten. Denn selbst dann, wenn Vermittler vermeintlich Mitglied in Verbänden zu sein scheinen und ihre Webseite einen vertrauenswürdigen Eindruck vermitteln, so sollte dies nicht als Anhaltspunkt für ein blindes Vertrauen gewertet werden.

Hinzu kommt, dass auch ein Kreditvermittler, der sich mit der Zulassung nach § 34c Gewerbeordnung rühmt, nicht zwangsläufig ein seriöses Geschäftsmodell verfolgt. Diese behördliche Zulassung ist im Wesentlichen eine Formsache. Sie sagt de facto mal rein gar nichts hinsichtlich der Kreditangebote des Vermittlers an sich aus.

Tipp 2: Vermeintliche Kreditverträge per Nachnahme annehmen

Keine Frage: Die Zusage eines gewährten Kredites erweckt Zuversicht und Hoffnung. Sie verführt aber eben zu einer Gutgläubigkeit. Ein Umstand, den sich Kreditbetrüger zu Nutze machen. Sie sagen einen Kredit zu und versprechen die Zusendung des Kreditvertrages. Wenn der Postbote klingelt, dann die Überraschung: Der Vertrag ist mit der Zahlung einer Nachnahme-Gebühr verbunden. IN der bereits erwähnten Hoffnung, den gewünschten Kredit bereits in der Hand zu halten, wird die Nachnahme bezahlt.

Was folgt ist in 99,9 % aller Fälle ein böses Erwachen, denn die vermeintliche Kreditverträge entpuppen sich als wertloses Papier in Form einer angeblich genehmigten Finanzsanierung, dem Abschluss einer unnötigen und nicht selten, maßlos überteuerten Versicherung oder eben auch nur weißem Papier – alles schon vorgekommen. Fakt ist jedoch immer, dass das Geld der Nachnahme weg ist.

Tipp 3: Bloß keine Vorauszahlungen leisten

Ähnlich gemein wie der Nachnahme-Betrug ist das Thema mit notwendigen Vorauszahlungen zur Aufwandsentschädigung, Provisionen, Spesen oder was auch immer.
Beispiel Kreditvermittler: Seriös arbeitenden Kreditvermittler bedienen einzig und allein die Interessen des Kreditnehmers und verdienen nur dann eine Vergütung, wenn es zu einer erfolgreichen Kreditvermittlung kommt. Und zwar just dann, wenn der gewünschte Kredit auf dem Konto des Kreditsuchenden landet.

Grundlage hierfür ist ein rechtlich einwandfrei gestalteter Vertrag zwischen Kreditsuchendem und Vermittler, der neben der detaillierten Beschreibung der Dienstleistung mit allen Rechten und Pflichten für beide Parteien auch eine entsprechende Vergütungsklausel beinhaltet.

Diese Klausel sollte dahingehen klar formuliert sein, dass die Höhe der Vergütung als auch der grundsätzliche Anspruch hierauf deutlich wird.
Hierbei ist jedoch auch zu beachten, dass seriöse Kreditvermittler mit Beginn der Tätigkeitsaufnahme darauf hinweisen, dass im Falle einer erfolgreichen Kreditvermittlung keinerlei Kosten anfallen. Denn in der Regel ist es so, dass die kreditgewährende Bank dem Kreditvermittler hierfür eine Provision zahlt.

Unseriöse Darlehensvermittle versuchen hingegen neben der Kredit-Provision auch sogenannte Auslagen und Spesen gegenüber dem Kreditnehmer in Rechnung zu stellen. Diese Vorgehensweise ist in engen Grenzen zulässig, muss aber nur dann gezahlt werden, wenn sie vorab schriftlich vereinbart wurde, nachweisbar bei der Darlehensvermittlung entstanden sind und tatsächlich notwendig waren.

In der Praxis werden jedoch regelmäßig unzulässige Beträge - wie etwa pauschale Summen - gefordert. Aber auch manch konkrete Einzelposition ist nicht erlaubt, wie z.B. die Arbeitsstunden oder Reisekosten eines Außendienstmitarbeiters, der den Kreditnehmer zu Hause aufsucht. Unzulässig sind auch die Kosten für Eilbearbeitungsgebühren etc.

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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)